Der Weg zum Führerschein
10 Schritte zum Führerschein - ein Leitfaden:
1. Nothelferkurs (gültig 6 Jahre)
Wir bieten monatlich einen solchen Nothelferkurs in unserer Fahrschule durch.
2. Gesuch um Erteilung eines Lernfahrausweises Kat. B einreichen
(frühestens einen Monat vor Vollendung des 17. Lebensjahres)
- Sehtest beim Hausarzt oder Optiker (gültig 24 Monate)
- 1 farbiges Passfoto
- Wohnsitzbestätigung durch die Wohngemeinde (gültig 6 Monate)
3. Vorbereitung auf die Theorieprüfung
- Fragebogen ausfüllen (Prüfungsfragen am Computer “CD“ oder Internet)
4. Anmeldung zur Theorieprüfung in Visp
- Wird durch die Fahrschule erledigt, sobald der Schüler es wünscht oder
- Mittels Ihrer Bewilligungskarte im Internet auf www.vs.ch/autos
5. Theorieprüfung in der DSUS in Visp (gültig 2 Jahre)
Adresse: Dienststelle für Strassenverkehr und Schifffahrt, Bockbartstrasse, 3930 Visp
6. Erhalt des Lernfahrausweises der Kat.B (gültig 2 Jahre)
- Nach bestandener Theorieprüfung (gültig 2 Jahre)
Mindestalter: 18 Jahre
7. Vorbereitung auf die praktische Führerprüfung
- Verkehrskundeunterricht besuchen (oblig. 4 Doppellektionen gültig 2 Jahre)
- Praktischer Fahrunterricht mit einem Fahrlehrer oder einer Begleitperson die
mind. 23 Jahre alt ist und seit mind. 3 Jahre im Besitz der
entsprechenden Führerausweiskategorie ist. - Bestätigung Autobahn-Ausbildung (nur bei Prüfungsort Gamsen).
- Wer das 20.Altersjahr beim Erhalt des Lernfahrausweises erreicht hat, muss zwingend 1 Jahr mit dem Lernfahrausweis fahren, erst dann kann beim Strassenverkehrsamt eine praktische Prüfung abgelgt werden.
8. Anmeldung zur praktischen Führerprüfung
Normalerweise
wählen
wir das Prüfungsort: Gamsen. Wird durch die Fahrschule erledigt,
sobald die Prüfungsreife erreicht ist.
9. Praktische Führerprüfung in Gamsen
10. Erhalt des Führerausweises für 3 Jahre auf Probe
- Nach Ablauf der dreijährigen Probezeit, wenn keine Widerhandlungen gegen die Verkehrsvorschriften begangen wurden, welche zum Entzug des Führerausweises und somit zur Verlängerung der Probezeit führen.
- Sofern die vorgeschriebene Weiterausbildung (WAB-Kurs) besucht wurde im 1.Jahr nach der praktischen Prüfung!