DER WEG ZUM FÜHRERSCHEIN

Der Weg zum Führerschein

10 Schritte zum Führerschein - ein Leitfaden:

1. Nothelferkurs (gültig 6 Jahre)

Wir bieten monatlich einen solchen Nothelferkurs in unserer Fahrschule durch.


2. Gesuch um Erteilung eines Lernfahrausweises Kat. B einreichen

(frühestens einen Monat vor Vollendung des 17. Lebensjahres)

  • Sehtest beim Hausarzt oder Optiker (gültig 24 Monate)
  • 1 farbiges Passfoto
  • Wohnsitzbestätigung durch die Wohngemeinde (gültig 6 Monate)


3. Vorbereitung auf die Theorieprüfung

  •  Fragebogen ausfüllen (Prüfungsfragen am Computer “CD“ oder Internet)


4. Anmeldung zur Theorieprüfung in Visp

  • Wird durch die Fahrschule erledigt, sobald der Schüler es wünscht oder
  • Mittels Ihrer Bewilligungskarte im Internet auf www.vs.ch/autos


5. Theorieprüfung in der DSUS in Visp (gültig 2 Jahre)

Adresse: Dienststelle für Strassenverkehr und Schifffahrt, Bockbartstrasse, 3930 Visp


6. Erhalt des Lernfahrausweises der Kat.B (gültig 2 Jahre)

  • Nach bestandener Theorieprüfung (gültig 2 Jahre)

Mindestalter: 18 Jahre


7. Vorbereitung auf die praktische Führerprüfung

  • Verkehrskundeunterricht besuchen (oblig. 4 Doppellektionen gültig 2 Jahre)
  • Praktischer Fahrunterricht mit einem Fahrlehrer oder einer Begleitperson die
    mind. 23 Jahre alt ist und seit mind. 3 Jahre im Besitz der
    entsprechenden Führerausweiskategorie ist.
  • Bestätigung Autobahn-Ausbildung (nur bei Prüfungsort Gamsen).
  • Wer das 20.Altersjahr beim Erhalt des Lernfahrausweises erreicht hat, muss zwingend 1 Jahr mit dem Lernfahrausweis fahren, erst dann kann beim Strassenverkehrsamt eine praktische Prüfung abgelgt werden.


8. Anmeldung zur praktischen Führerprüfung

Normalerweise wählen wir das Prüfungsort: Gamsen. Wird durch die Fahrschule erledigt,
sobald die Prüfungsreife erreicht ist.


9. Praktische Führerprüfung in Gamsen


10. Erhalt des Führerausweises für 3 Jahre auf Probe

  • Nach Ablauf der dreijährigen Probezeit, wenn keine Widerhandlungen gegen die Verkehrsvorschriften begangen wurden, welche zum Entzug des Führerausweises und somit zur Verlängerung der Probezeit führen.
  • Sofern die vorgeschriebene Weiterausbildung (WAB-Kurs) besucht wurde im 1.Jahr nach der praktischen Prüfung!


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